Mitgliedschaft

K o n d i t i o n e n (gültig ab 01.01.2007)

Unsere Beitragskonditionen im Überblick:

Stand:  01.01.2011

Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr pro Person 1.500,00 €
  4 Raten / jährlich 411,00 €
  48 Raten / monatlich 42,00 €
Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt)    
  1.350,00 €

 

 

 

 

 

 

Umlage
Umlage pro Person 1.000,00 €
  4 Raten / jährlich 309,00 €
  48 Raten / monatlich 28,00 €
Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt
  900,00 €

 

Jahresbeiträge
Einzelperson jährlich 895,00 €
  halbjährlich 463,00 €
  monatlich 80,00 €
Ehepaare jährlich (pro Person 835,00 €)   1.670,00
  halbjährlich (pro Person 433,00 €) 866,00 €
  monatlich (pro Person    75,00 €) 150,00 €
Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres 75,00 €
Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres 220,00 €
Auszubildende

bis zum Ende des 27. Lebensjahres

(Ein Nachweis, der Ausbildung, ist unaufgefordert zu Beginn eines jeden Kalenderjahres zu erbringen.)

310,00 €
Passive Mitglieder   155,00 €
Fernmitglieder ab 100 km   (Nachweis über Erstwohnsitz) 495,00 €
Zweitmitglieder (Einzelperson) pro Person als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC 495,00

Zweitmitglieder (Ehepaare)

pro Person als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC 460,00 €

 

Sonderkonditionen:    
Jahresmitgliedschaft -pro Mitglied jährlich 995,00 €
Jahresmitgliedschaft -
pro Mitglied
monatlich 85,00 €
Schnuppermitgliedschaft (3 Monate) nicht übertragbar, 1x verlängerbar 300,00 €
Schnuppermitgliedschaft (6 Monate) nicht übertragbar, nicht verlängerbar 600,00 €

Regelungen

Firmenmitgliedschaft:
Für Firmenmitgliedschaften - ab 2 Spielberechtigungen - begrenzt auf 15 Jahre - sind je Spielberechtigtem Aufnahmegebühr, Umlage und Jahresbeitrag in gleicher Höhe wie für Einzelmitglieder zu zahlen.

Jahresmitgliedschaft:
Die Jahresmitgliedschaft ist eine Vollmitgliedschaft für max. 3 Jahre. Keine Differenzierung nach Einzel- oder Ehepaarmitgliedschaft; ausschl. für erwachsene Vollmitglieder; Anrechnung des Beitrages von Euro 100,- je Kalenderjahr auf die Umlage bei späterem Eintritt als ordentliches Mitglied in den Golfclub.

Fernmitgliedschaft:
Bei einer Fernmitgliedschaft muss der Erstwohnsitz durch eine Kopie der Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Zweitmitgliedschaft:
Bereits eine Vollmitgliedschaft in einem von DGV anerkannten Golfclub mit Stammblattführung. Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis hierüber ist zu erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen liegt. Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt werden.

Umwandlung der Mitgliedschaft:
Eine Änderung der aktiven Vollmitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft, Zweitmitgliedschaft oder Fernmitgliedschaft ist nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Jahresende möglich.

Aufnahmegebühr / Umlage - Eintritt aus einem anderen Golfclub in den GC Wolfsburg:
Bei Eintritt als Vollmitglied in unserem Golfclub sind mindestens pro Person 980,- Euro für Aufnahme und Umlage fällig. Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis hierüber ist zu erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen liegt. Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt werden.

Zahlungsbedingungen:

Aufnahmegebühr / Umlage:
- werden laut Satzung 4 Wochen nach Aufnahme in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen;
- können auf Antrag in 4 Jahresraten  oder in 48 Monatsraten gezahlt werden; die erste Rate ist 4 Wochen nach Aufnahme fällig,  die Monatsraten werden jeweils zum 1. eines Monats eingezogen und die Jahresraten werden jeweils zum 15. März eines Jahres fällig.
- für Kinder, Jugendliche und Auszubildende werden erst  nach Abschluß ihrer Ausbildung fällig und mit einem Rabatt von zusammen 350,00 € je vollem Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft angerechnet.    
 
Jahresbeiträge:
- Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 15. Januar eines Jahres bzw. 4 Wochen nach dem Eintritt in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen.
- Der Jahresbeitrag für vollzahlende Mitglieder (Einzelpersonen und Ehepaare) kann auf Antrag in 2 Halbjahresraten (15. Januar und 15. Juli) oder in Monatsraten (jeweils zum 1. eines Monats) gezahlt werden.
- Bei Eintritt bis zum 31.07 ist der volle Jahresbeitrag fällig;  nach dem 01.08. des laufenden Jahres verringert sich der Jahresbeitrag um die Hälfte, bei Eintritt nach dem 01.11. sind keine Jahresgebühren mehr fällig.

Umwandlung von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft:
- Wechsel vor dem 1.7. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag für Aktive abzüglich des bereits gezahlten Jahresbeitrages Passiv fällig.
- Wechsel nach dem 1.7. des Jahres ist 3/4 des Jahresbeitrages für Aktive abzüglich des bereits gezahlten Jahresbeitrages Passiv fällig.

Aufnahmeformulare erhalten Sie in unserem Club-Sekretariat oder können Sie sich hier unter Download direkt ausdrucken.

Golfclub Wolfsburg / Boldecker Land e. V.
Golfsportanlage Bokensdorf
Osloßer Weg 20
38556 Bokensdorf
Telefon: 0 53 66 / 12 23
Telefax:  0 53 66 / 14 17