Mitgliedschaft
K o n d i t i o n e n
(gültig ab 01.01.2007)
Unsere Beitragskonditionen im Überblick: Stand: 01.03.2010
| Aufnahmegebühr |
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| Aufnahmegebühr |
pro Person
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1.500,00 € |
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4 Raten / jährlich |
411,00 € |
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48 Raten / monatlich
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42,00 €
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Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt) |
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1.350,00 €
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| Umlage |
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| Umlage |
pro Person
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1.000,00 € |
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4 Raten / jährlich |
309,00 € |
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48 Raten / monatlich |
28,00 € |
Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt |
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900,00 € |
| Jahresbeiträge |
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| Einzelperson |
jährlich |
895,00 € |
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halbjährlich |
463,00 € |
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monatlich |
80,00 € |
| Ehepaare |
jährlich (pro Person 835,00 €) |
1.670,00 € |
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halbjährlich (pro Person 433,00 €) |
866,00 € |
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monatlich (pro Person 75,00 €) |
150,00 € |
| Kinder |
bis zum Ende des 15. Lebensjahres |
75,00 € |
| Jugendliche |
bis zum Ende des 18. Lebensjahres |
220,00 € |
| Auszubildene |
bis zum Ende des 27. Lebensjahres
(Ein Nachweis ist unaufgefordert zu Beginn
eines jeden Kalenderjahres zu erbringen.) |
310,00 € |
| Passive Mitglieder |
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155,00 € |
| Fernmitglieder |
ab 100 km (Nachweis über Erstwohnsitz)
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495,00 € |
Zweitmitglieder -
Einzelperson
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pro Person
als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC |
495,00 € |
Zweitmitglieder -
Ehepaare
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pro Person
als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC |
460,00 € |
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| Sonderkonditionen: |
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Jahresmitgliedschaft -
pro Mitglied |
jährlich |
995,00 € |
Jahresmitgliedschaft -
pro Mitglied |
monatlich |
85,00 € |
Schnuppermitgliedschaft
3 Monate |
nicht übertragbar, 1x verlängerbar |
300,00 € |
| Schnuppermitgliedschaft 6 Monate |
nicht übertragbar, nicht verlängerbar
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600,00 € |
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Regelungen
Firmenmitgliedschaft:
Für Firmenmitgliedschaften - ab 2 Spielberechtigungen - begrenzt auf 15 Jahre - sind je Spielberechtigtem
Aufnahmegebühr, Umlage und Jahresbeitrag in gleicher Höhe wie für Einzelmitglieder zu zahlen.
Jahresmitgliedschaft:
Die Jahresmitgliedschaft ist eine Vollmitgliedschaft für max. 3 Jahre. Keine Differenzierung nacj Einzel- oder
Ehepaarmitgliedschaft; auschl. für erwachsene Vollmitglieder; Anrechnung des Beitrages von Euro 100,- je
Kalenderjahr auf die Umlage bei späteren Eintritt als ordentliches Mitglied in den Golfclub.
Fernmitgliedschaft:
Bei einer Fernmitgliedschaft muss der Erstwohnsitz durch eine Kopie der Meldebescheinigung nachge-
wiesen werden.
Zweitmitgliedschaft:
Bereits eine Vollmitgliedschaft in einem von DGV anerkannten Golfclub mit Stammblattführung.
Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis hierüber ist zu
erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen liegen.
Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt werden.
Umwandlung der Mitgliederschaft:
Eine Änderung der aktiven Vollmitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft, Zweitmitgliedschaft oder
Fernmitgliedschaft ist nur mit einer Kündigungsfrist von drrei Monaten zum jeweiligen Jahresende
möglich.
Aufnahmegebühr / Umlage - Eintritt aus einem anderen Golfclub in den GC Wolfsburg:
Bei Eintritt als Vollmitglied in unserem Golfclub sind mindestens pro Person 980,- Euro für Aufnahme und
Umlage fällig. Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis
hierüber ist zu erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen
liegen. Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt
werden.
Zahlungsbedingungen:
Aufnahmegebühr / Umlage:
- werden laut Satzung 4 Wochen nach Aufnahme in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen;
- können auf Antrag in 4 Jahresraten oder in 48 Monatraten gezahlt werden; die erste Rate ist
4 Wochen nach Aufnahme fällig, die Monatsraten werden jeweils zum 1. eines Monats eingezogen
und die Jahresraten werden jeweils zum 15. März eines Jahres fällig.
- für Kinder, Jugendliche und Auszubildene werden erst nach Abschluß ihrer Ausbildung fällig und
mit einem Rabatt von zusammen 350,00 € je vollem Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft angerechnet.
Jahresbeiträge:
- Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 15. Januar eines Jahres bzw. 4 Wochen nach dem Eintritt
in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen.
- Der Jahresbeitrag für vollzahlende Mitglieder (Einzelpersonen und Ehepaare) kann auf Antrag
in 2 Halbjahresraten (15. Januar und 15. Juli) oder in Monatsraten (jeweils zum 1. eines Monats)
gezahlt werden.
- Bei Eintritt bis zum 31.07 ist der volle Jahresbeitrag fällig; nach dem 01.08. des laufenden Jahres
verringert sich der Jahresbeitrag um die Hälfte, bei Eintritt nach dem 01.11. sind keine Jahresgebühren
mehr fällig.
Umwandlung von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft:
- Wechsel vor dem 1.7. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag für Aktive abzüglich des bereits gezahlten
Jahresbeitrages Passiv fällig.
- Wechsel nach dem 1.7. des Jahres ist 3/4 des Jahresbeitrages für Aktive abzüglich des bereits gezahlten
Jahresbeitrages Passiv fällig.
Aufnahmeformulare erhalten Sie in unserem Club-Sekretariat
oder können Sie sich hier direkt ausdrucken:
Aufnahmeantrag (pdf, ca. 32 kByte, evtl. mit rechter Maustaste
klicken, dann "Ziel speichern unter").
Downloads
Satzung (PDF, ca. 82 KB),
Geschäftsordnung MV (PDF, ca. 60 KB) , Beitragskonditionen (PDF, ca. 45 KB)
Golfclub Wolfsburg / Boldecker Land e. V.
Golfsportanlage Bokensdorf
Osloßer Weg 20
38556 Bokensdorf
Telefon: 0 53 66 / 12 23
Telefax: 0 53 66 / 14 17