Mitgliedschaft

    

K o n d i t i o n e n

(gültig ab 01.01.2007)

Unsere Beitragskonditionen im Überblick:                                                                     Stand:  01.03.2010

Aufnahmegebühr  
Aufnahmegebühr  pro Person
1.500,00 €
  4 Raten / jährlich    411,00 €
   48 Raten / monatlich
     42,00 €
Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt)

1.350,00 €
     
Umlage    
Umlage  pro Person
1.000,00 €
  4 Raten / jährlich    309,00 €
  48 Raten / monatlich      28,00 €
Ehepaare (bei gleich-
zeitigem Eintritt
     900,00 €
Jahresbeiträge     
     
Einzelperson jährlich    895,00 €
  halbjährlich    463,00 €
  monatlich       80,00 €
Ehepaare jährlich              (pro Person 835,00 €) 1.670,00 €
  halbjährlich      (pro Person 433,00 €)    866,00 €
  monatlich         (pro Person    75,00 €)    150,00 €
Kinder bis zum Ende des 15. Lebensjahres      75,00 €
Jugendliche bis zum Ende des 18. Lebensjahres    220,00 €
Auszubildene bis zum Ende des 27. Lebensjahres
(Ein Nachweis ist unaufgefordert zu Beginn
eines jeden Kalenderjahres zu erbringen.)
   310,00 €
Passive Mitglieder      155,00 €
Fernmitglieder ab 100 km   (Nachweis über Erstwohnsitz)
   495,00 €
Zweitmitglieder -
Einzelperson
pro Person
als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC
   495,00 €
Zweitmitglieder -
Ehepaare
pro Person
als Mitglied eines vom DGV anerkannten GC
   460,00 €
     
Sonderkonditionen:    
      
Jahresmitgliedschaft -
pro Mitglied
jährlich    995,00 €
Jahresmitgliedschaft -
pro Mitglied
monatlich      85,00 €
Schnuppermitgliedschaft
3 Monate
nicht übertragbar, 1x verlängerbar    300,00 €
Schnuppermitgliedschaft       6 Monate nicht übertragbar, nicht verlängerbar
   600,00 €
     
    

    Regelungen

     Firmenmitgliedschaft:
     Für Firmenmitgliedschaften - ab 2 Spielberechtigungen - begrenzt auf 15 Jahre - sind je Spielberechtigtem
     Aufnahmegebühr, Umlage und Jahresbeitrag in gleicher Höhe wie für Einzelmitglieder zu zahlen.
     Jahresmitgliedschaft:
     Die Jahresmitgliedschaft ist eine Vollmitgliedschaft für max. 3 Jahre. Keine Differenzierung nacj Einzel- oder
     Ehepaarmitgliedschaft; auschl. für erwachsene Vollmitglieder; Anrechnung des Beitrages von Euro 100,- je
     Kalenderjahr auf die Umlage bei späteren Eintritt als ordentliches Mitglied in den Golfclub.
     Fernmitgliedschaft:
     Bei einer Fernmitgliedschaft muss der Erstwohnsitz durch eine Kopie der Meldebescheinigung nachge-
     wiesen werden.
     Zweitmitgliedschaft:
     Bereits eine Vollmitgliedschaft in einem von DGV anerkannten Golfclub mit Stammblattführung.
     Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis hierüber ist zu
     erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen liegen.
     Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt werden.
     Umwandlung der Mitgliederschaft:
     Eine Änderung der aktiven Vollmitgliedschaft in eine Passivmitgliedschaft, Zweitmitgliedschaft oder
     Fernmitgliedschaft ist nur mit einer Kündigungsfrist von drrei Monaten zum jeweiligen Jahresende
     möglich.
     Aufnahmegebühr / Umlage - Eintritt aus einem anderen Golfclub in den GC Wolfsburg:
     Bei Eintritt als Vollmitglied in unserem Golfclub sind mindestens pro Person 980,- Euro für Aufnahme und
     Umlage fällig. Die Zahlung der Aufnahmegebühr und evtl. Umlage im bisherigen Club (Ein Nachweis
     hierüber ist zu erbringen) wird angerechnet, wenn der gezahlte Betrag max. 10% unter unseren Konditionen
     liegen. Sollte der gezahlte Betrag darunter liegen, muss der Differenzbetrag zu unseren Konditionen gezahlt
     werden.
 
         

    Zahlungsbedingungen:

    Aufnahmegebühr / Umlage:
    -  werden laut Satzung 4 Wochen nach Aufnahme in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen;
    -  können auf Antrag in 4 Jahresraten  oder in 48 Monatraten gezahlt werden; die erste Rate ist
       4 Wochen nach Aufnahme fällig,  die Monatsraten werden jeweils zum 1. eines Monats eingezogen
       und die Jahresraten werden jeweils zum 15. März eines Jahres fällig.
   -  für Kinder, Jugendliche und Auszubildene werden erst  nach Abschluß ihrer Ausbildung fällig und
      mit einem Rabatt von zusammen 350,00 € je vollem Kalenderjahr ihrer Mitgliedschaft angerechnet.    
  
   Jahresbeiträge:
   -   Die Jahresbeiträge werden jeweils zum 15. Januar eines Jahres bzw. 4 Wochen nach dem Eintritt
       in den Golfclub durch Lastschrift eingezogen.
   -   Der Jahresbeitrag für vollzahlende Mitglieder (Einzelpersonen und Ehepaare) kann auf Antrag
       in 2 Halbjahresraten (15. Januar und 15. Juli) oder in Monatsraten (jeweils zum 1. eines Monats)
       gezahlt werden.
    -  Bei Eintritt bis zum 31.07 ist der volle Jahresbeitrag fällig;  nach dem 01.08. des laufenden Jahres
       verringert sich der Jahresbeitrag um die Hälfte, bei Eintritt nach dem 01.11. sind keine Jahresgebühren
       mehr fällig.

   Umwandlung von einer passiven in eine aktive Mitgliedschaft:
    - Wechsel vor dem 1.7. des Jahres ist der volle Jahresbeitrag für Aktive abzüglich des bereits gezahlten
      Jahresbeitrages Passiv fällig.
   -  Wechsel nach dem 1.7. des Jahres ist 3/4 des Jahresbeitrages für Aktive abzüglich des bereits gezahlten
      Jahresbeitrages Passiv fällig.


   Aufnahmeformulare erhalten Sie in unserem Club-Sekretariat
   oder können Sie sich hier direkt ausdrucken: Aufnahmeantrag  (pdf, ca. 32 kByte, evtl. mit rechter Maustaste
                                                                                                                       klicken, dann "Ziel speichern unter").

 

Downloads

 Satzung (PDF, ca. 82 KB),   Geschäftsordnung MV  (PDF, ca. 60 KB)Beitragskonditionen (PDF, ca. 45 KB)


Golfclub Wolfsburg / Boldecker Land e. V.
Golfsportanlage Bokensdorf
Osloßer Weg 20
38556 Bokensdorf
Telefon: 0 53 66 / 12 23
Telefax:  0 53 66 / 14 17

Nächste Termine

12.09.2010
10. Volkswagen-Cup
-Einladungsturnier-

18.09.2010
11.00 Start zum
Schnupperkursturnier
Meldeliste hängt aus!



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